Behandlungsablauf

1. Erstgespräch:

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam mit Eltern und Kind wird das Anliegen geklärt. Neben der aktuellen Problematik, Eurer/Ihrer Lebenssituation sind für uns Interessen und Stärken sehr wichtig. Weiterhin werden wir auch über die Entwicklung Ihres Kindes und die Vorgeschichte sprechen. Dazu bitten wir Sie, den Fragebogen zur Entwicklung ihres Kindes sorgfältig auszufüllen und zum Ersttermin mitzubringen. Diesen erhalten Sie bei Terminvereinbarung in unserer Praxis oder bekommen ihn zugeschickt.


Bitte bringen Sie zum Ersttermin folgende Unterlagen mit:

  • Chipkarte und ggf. Überweisung
  • das gelbe Vorsorgeheft
  • Kopien aller Schulzeugnisse
  • den vollständig ausgefüllten Fragebogen
  • Vorbefunde/Entwicklungsberichte z. B. aus der Kita
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, in sofern Sie nicht am Erstgespräch teilnehmen können

2. Diagnostik:

Hierfür sind mehrere Termine, zur Einzeluntersuchung Ihres Kindes notwendig, welche je nach Alter durch ein Gespräch oder auch spielerisch erfolgen kann. Darüber hinaus gehören dazu die körperliche und neurologische Untersuchung, in Abhängigkeit von der Symptomatik auch testpsychologische Untersuchungen zur genaueren Bestimmung des Entwicklungsstandes, des intellektuellen Leistungsvermögens und des emotionalen Befindens.

3. Auswertungsgespräch:

Nach Abschluss der Diagnostik besprechen wir mit Ihnen die Befunde und geben eine Therapie­empfehlung. Gemeinsam erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan, besprechen weitere Termine und Ziele. Wir behandeln nach einem multimodalen Konzept mit Angeboten unserer Praxis: Einzelgespräche, Familiensitzungen, Medikamente, Psychotherapie, Entspannungs­verfahren, Wir verordnen ergänzende Therapien wie Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik. Falls nötig verordnen wir auch Medikamente. Sofern erforderlich arbeiten wir auch mit externen Einrichtungen wie Kindergärten Schulen, Beratungs­stellen, Behörden, Psycho­therapeuten zusammen – natürlich nur mit Ihrem Einverständnis und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.